Schliessen
Veterinäramt
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Codex

Nichthundehalter

Die folgenden Grundregeln sowie spezifische Regeln für Hundehalter und Nichthundehalter bilden die Basis für einen sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden. 

Grundregeln

a

Bei unzuverlässigem Abruf
bei Jagdverhalten
bei unerwünschtem Hüteverhalten
bei überhöhtem Schutzinstinkt
bei ansteckender Krankheit
während der Läufigkeit
im Naturschutzgebiet
im Wildschonrevier
wird der Hund grundsätzlich an der Leine geführt.
Im übersichtlichen Gelände kann er an langer Leine geführt werden.

b

Im öffentlichen Verkehr
an Bahnhöfen
an Haltestellen
an verkehrsreichen Strassen
wenn jemand darum bittet
im Restaurant und in anderen öffentlichen Gebäuden
bei Begegnungen mit angeleinten Artgenossen
wird der Hund an kurzer Leine geführt.

c

In Wohnquartieren
in der Nähe von Kindergärten und Schulen
in der Nähe von Spiel- und Sportplätzen
in unübersichtlichem Gelände
bei Dunkelheit
wird der Hund an kurzer Leine oder bei zuverlässigem Gehorsam kontrolliert in unmittelbarer Nähe geführt.

d

Auf Friedhöfen
in Badeanstalten
auf Pausenplätzen von Schulen
auf Spiel- und Sportfeldern
bei Grossveranstaltungen wie Konzerten, Dorffesten,
Sportveranstaltungen oder Jahrmärkten
wird der Hund nicht mitgeführt.

Nichthundehalter-Codex

01

Ein Hund wird immer 
in grosszügigem Abstand und 

in ruhiger Gangart passiert.

02

In die Augen eines Hundes
zu schauen ist tabu. Ihn aus dem Augenwinkel zu
beobachten ist hingegen
ein Erfordernis.
Zeigt ein Hund durch die Anwesenheit einer bestimmten Person Angst, Aufregung oder Aggression (Knurren, Bellen, Zähne zeigen), so ist es wichtig, den Hund zu ignorieren und langsam den Abstand zu ihm zu vergrössern.

03

Hunde dürfen ausschliesslich nach ausdrücklicher Erlaubnis des Hundehalters gestreichelt oder gefüttert werden.
Die Anweisungen sind dabei vorbehaltlos zu respektieren.

04

Kommt es einmal zu
Konflikten, so wird
ein höflicher Umgang gewahrt.
Auf Wunsch werden Angaben zur eigenen Person gemacht
(Name, Anschrift, Telefonnummer).

05

Jogger, Fahrradfahrer, Skater usw., die sich einem Hund von hinten nähern, müssen sich frühzeitig bemerkbar machen, damit dem Hundehalter genügend Zeit bleibt, seinen Hund zu kontrollieren.
Danach wird der Hund in grosszügigem Abstand und im Schritttempo passiert.

06

Sind Kinder und Hunde am
selben Ort anwesend, bleiben sie stets unter Aufsicht.

Hundehalter-Codex

01

Wer einen Hund führt, kann
ihn in jeder Situation
kontrollieren und kräftemässig zurückhalten.

02

Bei der Begegnung mit
Passanten oder anderen
Hundehaltern mit ihren Hunden wird der Hund immer auf der abgewandten Seite und an kurzer Leine geführt.
Bei zuverlässigem Gehorsam kann er bei Fuss geführt werden.

03

Kommt es einmal zu
Konflikten, so wird
ein höflicher Umgang gewahrt.
Auf Wunsch werden Angaben zur eigenen Person gemacht
(Name, Anschrift, Telefonnummer).

04

Der Hund pinkelt nicht an
unpassende Stellen. Sein Kot wird in jeder Situation
korrekt und so spurlos wie möglich beseitigt.

05

Im Restaurant wird der Hund angeleint und so platziert,
dass er den Gästen und dem
Servicepersonal nicht im Weg liegt und niemand auf ihn
treten kann.
Zudem wird darauf geachtet, dass niemand durch den Geruch
oder das Bellen des Hundes belästigt wird.

06

Während des Freilaufs
befindet sich der Hund stets in Sichtweite und Abrufdistanz.

07

Während der Vegetationszeit
hält sich der Hund grund­sätzlich nicht im hohen Gras oder im Ackerland auf.
Im Spiel verwendete Gegenstände werden nie auf der Wiese liegen gelassen.

08

Beim Führen von mehreren Hunden ist sichergestellt, dass sie im Rudel kontrolliert
werden können.
Grundsätzlich sind alle Hunde an der Leine zu führen.

09

Sind Kinder anwesend, so
werden sowohl die Kinder als auch der Hund jederzeit im Blick behalten.
Der Hund befindet sich in jeder Situation unter Kontrolle.

10

Werden Hunde von Kindern oder Jugendlichen ausgeführt, können diese zu jedem Zeitpunkt zurückgehalten und kontrolliert werden.