Verhaltensregeln
Die folgenden Grundregeln sowie spezifische Regeln für Hundehaltende, Nichthundehaltende, Kindergartenkinder und Kinder der Unterstufe bilden die Basis für einen sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden.
Grundregeln
a

- Bei unzuverlässigem Abruf
- Bei Jagdverhalten
- Bei unerwünschtem Hüteverhalten
- Bei überhöhtem Schutzinstinkt
- Bei ansteckender Krankheit
- Während der Läufigkeit
- Im Naturschutzgebiet
- Im Wildschonrevier
- Während der Brut- und Setzzeit (vom 1. April bis 31. Juli) im Wald und am Waldrand
wird der Hund grundsätzlich an der Leine geführt.
Im übersichtlichen Gelände kann er an langer Leine geführt werden.b

- Im öffentlichen Verkehr
- An Bahnhöfen
- An Haltestellen
- An verkehrsreichen Strassen
- Wenn jemand darum bittet
- Im Restaurant und in anderen öffentlichen Gebäuden
- Bei Begegnungen mit angeleinten Artgenossen
wird der Hund grundsätzlich an der Leine geführt.
c

- In Wohnquartieren
- In der Nähe von Kindergärten und Schulen
- In der Nähe von Spiel- und Sportplätzen
- In unübersichtlichem Gelände
- Bei Dunkelheit
wird der Hund an kurzer Leine oder bei zuverlässigem Gehorsam kontrolliert in unmittelbarer Nähe geführt.
d

- Auf Friedhöfen
- In Badeanstalten
- Auf Pausenplätzen von Schulen
- Auf Spiel- und Sportfeldern
- Bei Grossveranstaltungen wie Konzerten, Dorffesten, Sportveranstaltungen oder Jahrmärkten
wird der Hund nicht mitgeführt.
Codex für Hundehaltende
01

Wer einen Hund führt,
- kann ihn in jeder Situation kontrollieren
- und kräftemässig zurückhalten.
02

Bei der Begegnung
- mit Passanten
- oder anderen Hundehaltenden mit ihren Hunden
wird der Hund immer auf der abgewandten Seite und an kurzer Leine geführt.
Bei zuverlässigem Gehorsam kann er bei Fuss geführt werden.
03

Kommt es einmal
- zu Konflikten, so wird ein höflicher Umgang gewahrt.
Auf Wunsch werden Angaben zur eigenen Person gemacht (Name, Anschrift, Telefonnummer).
04

Der Hund
- pinkelt nicht an unpassende Stellen.
Sein Kot wird in jeder Situation korrekt und so spurlos wie möglich beseitigt.
05

Im Restaurant
- wird der Hund angeleint.
- so platziert, dass er den Gästen und dem Servicepersonal nicht im Weg liegt
- und niemand auf ihn treten kann.
Zudem wird darauf geachtet, dass niemand durch den Geruch oder das Bellen das Hundes belästigt wird.
06

Während des Freilaufs
- befindet sich der Hund stets in Sichtweite
- und in Abrufdistanz.
07

Während der Vegetationszeit
- hält sich der Hund grundsätzlich nicht im hohen Gras
- oder im Ackerland auf.
Im Spiel verwendete Gegenstände werden nie auf der Wiese liegen gelassen.
08

Beim Führen von mehreren Hunden
- ist sichergestellt,
- dass sie im Rudel kontrolliert werden können.
Grundsätzlich sind alle Hunde an der Leine zu führen.
09

Sind Kinder anwesend
- so werden sowohl die Kinder
- als auch der Hund
- jederzeit im Blick behalten.
Der Hund befindet sich in jeder Situation unter Kontrolle.
10

Werden Hunde
- von Kindern oder Jugendlichen ausgeführt,
- können diese zu jedem Zeitpunkt zurückgehalten
- und kontrolliert werden.
Codex für Nichthundehaltende
01

Ein Hund wird immer
- in grosszügigem Abstand
- und in ruhiger Gangart passiert.
02

In die Augen eines Hundes zu schauen
- ist tabu.
- Ihn aus den Augenwinkel zu beobachten ist hingegen nötig.
Zeigt ein Hund durch die Anwesenheit einer bestimmten Person Angst, Aufregung oder Aggression (Knurren, Bellen, Zähne zeigen), so ist es wichtig, den Hund zu ignorieren und langsam den Abstand zu ihm zu vergrössern.
03

Hunde dürfen ausschliesslich
- nach ausdrücklicher Erlaubnis des Hundehaltenden gestreichelt
- oder gefüttert werden.
Die Anweisungen sind dabei vorbehaltlos zu respektieren.
04

Kommt es einmal zu Konflikten,
- so wird ein höflicher Umgang gewahrt.
Auf Wunsch werden Angaben zur eigenen Person gemacht (Name, Anschrift, Telefonnummer).
05

Jogger, Fahrradfahrer, Skater, usw.
- die sich einem Hund von hinten nähern,
- müssen sich frühzeitig bemerkbar machen,
- damit dem Hundehaltenden genügend Zeit bleibt,
- seinen Hund zu kontrollieren.
Danach wird der Hund in grosszügigem Abstand und im Schrittempo passiert.
06

Sind Kinder und Hunde
- am selben Ort anwesend,
- bleiben sowohl Kinder als auch Hunde stets unter Aufsicht.