Verhaltensregeln für Hundehaltende
Die folgenden Grundregeln sowie spezifische Regeln für Hundehaltende bilden die Basis für einen sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden.
Codex für Hundehaltende
01
Wer einen Hund führt,
- kann ihn in jeder Situation kontrollieren
- und kräftemässig zurückhalten.
02
Bei der Begegnung
- mit Passanten
- oder anderen Hundehaltenden mit ihren Hunden
wird der Hund immer auf der abgewandten Seite und an kurzer Leine geführt.
Bei zuverlässigem Gehorsam kann er bei Fuss geführt werden.
03
Kommt es einmal
- zu Konflikten, so wird ein höflicher Umgang gewahrt.
Auf Wunsch werden Angaben zur eigenen Person gemacht (Name, Anschrift, Telefonnummer).
04
Der Hund
- pinkelt nicht an unpassende Stellen.
Sein Kot wird in jeder Situation korrekt und so spurlos wie möglich beseitigt.
05
Im Restaurant
- wird der Hund angeleint.
- so platziert, dass er den Gästen und dem Servicepersonal nicht im Weg liegt
- und niemand auf ihn treten kann.
Zudem wird darauf geachtet, dass niemand durch den Geruch oder das Bellen das Hundes belästigt wird.
06
Während des Freilaufs
- befindet sich der Hund stets in Sichtweite
- und in Abrufdistanz.
07
Während der Vegetationszeit
- hält sich der Hund grundsätzlich nicht im hohen Gras
- oder im Ackerland auf.
Im Spiel verwendete Gegenstände werden nie auf der Wiese liegen gelassen.
08
Beim Führen von mehreren Hunden
- ist sichergestellt,
- dass sie im Rudel kontrolliert werden können.
Grundsätzlich sind alle Hunde an der Leine zu führen.
09
Sind Kinder anwesend
- so werden sowohl die Kinder
- als auch der Hund
- jederzeit im Blick behalten.
Der Hund befindet sich in jeder Situation unter Kontrolle.
10
Werden Hunde
- von Kindern oder Jugendlichen ausgeführt,
- können diese zu jedem Zeitpunkt zurückgehalten
- und kontrolliert werden.
Grundregeln
a
- Bei unzuverlässigem Abruf
- Bei Jagdverhalten
- Bei unerwünschtem Hüteverhalten
- Bei überhöhtem Schutzinstinkt
- Bei ansteckender Krankheit
- Während der Läufigkeit
- Im Naturschutzgebiet
- Im Wildschonrevier
- Während der Brut- und Setzzeit (vom 1. April bis 31. Juli) im Wald und am Waldrand
wird der Hund grundsätzlich an der Leine geführt.
Im übersichtlichen Gelände kann er an langer Leine geführt werden.b
- Im öffentlichen Verkehr
- An Bahnhöfen
- An Haltestellen
- An verkehrsreichen Strassen
- Wenn jemand darum bittet
- Im Restaurant und in anderen öffentlichen Gebäuden
- Bei Begegnungen mit angeleinten Artgenossen
wird der Hund grundsätzlich an der Leine geführt.
c
- In Wohnquartieren
- In der Nähe von Kindergärten und Schulen
- In der Nähe von Spiel- und Sportplätzen
- In unübersichtlichem Gelände
- Bei Dunkelheit
wird der Hund an kurzer Leine oder bei zuverlässigem Gehorsam kontrolliert in unmittelbarer Nähe geführt.
d
- Auf Friedhöfen
- In Badeanstalten
- Auf Pausenplätzen von Schulen
- Auf Spiel- und Sportfeldern
- Bei Grossveranstaltungen wie Konzerten, Dorffesten, Sportveranstaltungen oder Jahrmärkten
wird der Hund nicht mitgeführt.