Allgemeine Informationen
Im Sinne des Tierschutzes ist es wichtig, dass Hunde ein artgerechtes Leben führen können. Allerdings dürfen sie dabei weder sich selbst noch andere gefährden. Nur wenn ein friedvolles Neben- und Miteinander von Mensch und Hund möglich ist, macht das Zusammenleben Spass.
Gesetzliche Grundlagen und Ratgeber für Hundehaltung
Das Zürcher Hundegesetz (Änderung vom 18. Januar 2021, Inkraftsetzung) und die Hundeverordnung (Änderung vom 15. Dezember 2021) wurden revidiert. Hier sind die Informationen zu Hundeverordnung, Hundegesetz, Begründung mit den neuen Anpassungen. Theoretisch hätte das neue Hundegesetz per 1. Juni 2022 in Kraft treten sollen. Doch es gab zwei Beschwerden, die das Inkrafttreten verschoben haben. Wann sie in Kraft treten, ist zurzeit noch offen.
In der Broschüre «Mein Hund» sind viele nützliche Informationen zur Haltung von Hunden und zum artgerechten Umgang mit ihnen. Die Broschüre «Hundehaltung. Informationen zum Zürcher Hundegesetz» ist ein umfassendes Nachschlagewerk über die gesetzlichen Bestimmungen im Kanton Zürich.
Auch das Tierschutzgesetz sowie das Merkblatt «Hunde im Recht» des Bundes enthalten wichtige Hinweise zur verantwortungsvollen und sicheren Hundehaltung.
Reisen mit dem Hund
Damit die Ferien mit Ihrem Hund zu einem positiven Erlebnis werden, ist eine gute Vorbereitung wichtig. Ein Grenzübertritt mit einem Hund ist immer nur mit den je nach Land notwendigen Impfungen und Gesundheitszeugnissen erlaubt. Vor Reiseantritt ist es notwendig, sich frühzeitig über die gesetzlichen Bestimmungen im Zielland (und in allfälligen Durchreiseländern) zu informieren.
Für die Wiedereinreise Ihres Hundes in die Schweiz oder den Import eines Hundes in die Schweiz gelten Einfuhrbedingungen, die unbedingt zu beachten sind. Der Hund muss dabei zwingend mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Import eines Hundes in die Schweiz
Beim Import eines Hundes in die Schweiz müssen die Einfuhrbedingungen beachtet werden. Innerhalb von 10 Tagen muss der Hund einer Tierärztin oder einem Tierarzt vorgestellt werden. Diese nehmen die Erstregistrierung bei der Hundedatenbank Amicus vor.
Die Seite «Reise Check Hunde/Katzen» hilft Ihnen bei der Vorbereitung Ihrer Reise mit Ihrem Hund. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre «Auf Reisen».
Ihre Hündin erwartet Nachwuchs
Wenn Ihr Hund zufällig gedeckt wurde und Nachwuchs erwartet oder wenn Sie Hunde züchten möchten, finden Sie die nötigen Informationen in der Broschüre «Mein Hund» im Kapitel «Wenn Hundenachwuchs erwartet wird».
Wenn ein Hund einen Maulkorb trägt
Es kann verschiedene Gründe haben, wenn ein Hund in der Öffentlichkeit einen Maulkorb trägt. Nebst den gesetzlichen Vorgaben und behördlichen Anordnungen kann es auch eine Vorsichtsmassnahme sein, damit der Hund nichts Gefährliches frisst. Ein Maulkorbtraining sollte generell mit jedem Hund gemacht werden. Es ist auch ein Lernziel in den obligatorischen Hundekursen im Kanton Zürich. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz hat ein Merkblatt zur Maulkorbgewöhnung beim Hund herausgegeben.
Bei der Wahl eines Maulkorbes ist darauf zu achten, dass er gut passt und der Hund mit dem Korb ungestört hecheln und Wasser aufnehmen, aber keine Lebewesen beissen kann. Es gibt auch Maulkörbe im Handel, die die Anforderungen an einen tierschutzkonformen Maulkorb nicht erfüllen wie beispielsweise der Nylonmaulkorb «Muzzle», der nur kurzfristig angelegt werden darf.