Verhaltensregeln
Die folgenden Grundregeln sowie spezifische Regeln für Nichthundehaltende bilden die Basis für einen sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden.
Codex für Nichthundehaltende
01

Ein Hund wird immer
- in grosszügigem Abstand
- und in ruhiger Gangart passiert.
02

In die Augen eines Hundes zu schauen
- ist tabu.
- Ihn aus den Augenwinkel zu beobachten ist hingegen nötig.
Zeigt ein Hund durch die Anwesenheit einer bestimmten Person Angst, Aufregung oder Aggression (Knurren, Bellen, Zähne zeigen), so ist es wichtig, den Hund zu ignorieren und langsam den Abstand zu ihm zu vergrössern.
03

Hunde dürfen ausschliesslich
- nach ausdrücklicher Erlaubnis des Hundehaltenden gestreichelt
- oder gefüttert werden.
Die Anweisungen sind dabei vorbehaltlos zu respektieren.
04

Kommt es einmal zu Konflikten,
- so wird ein höflicher Umgang gewahrt.
Auf Wunsch werden Angaben zur eigenen Person gemacht (Name, Anschrift, Telefonnummer).
05

Jogger, Fahrradfahrer, Skater, usw.
- die sich einem Hund von hinten nähern,
- müssen sich frühzeitig bemerkbar machen,
- damit dem Hundehaltenden genügend Zeit bleibt,
- seinen Hund zu kontrollieren.
Danach wird der Hund in grosszügigem Abstand und im Schrittempo passiert.
06

Sind Kinder und Hunde
- am selben Ort anwesend,
- bleiben sowohl Kinder als auch Hunde stets unter Aufsicht.
Grundregeln
a

- Bei unzuverlässigem Abruf
- Bei Jagdverhalten
- Bei unerwünschtem Hüteverhalten
- Bei überhöhtem Schutzinstinkt
- Bei ansteckender Krankheit
- Während der Läufigkeit
- Im Naturschutzgebiet
- Im Wildschonrevier
- Während der Brut- und Setzzeit (vom 1. April bis 31. Juli) im Wald und am Waldrand
wird der Hund grundsätzlich an der Leine geführt.
Im übersichtlichen Gelände kann er an langer Leine geführt werden.b

- Im öffentlichen Verkehr
- An Bahnhöfen
- An Haltestellen
- An verkehrsreichen Strassen
- Wenn jemand darum bittet
- Im Restaurant und in anderen öffentlichen Gebäuden
- Bei Begegnungen mit angeleinten Artgenossen
wird der Hund grundsätzlich an der Leine geführt.
c

- In Wohnquartieren
- In der Nähe von Kindergärten und Schulen
- In der Nähe von Spiel- und Sportplätzen
- In unübersichtlichem Gelände
- Bei Dunkelheit
wird der Hund an kurzer Leine oder bei zuverlässigem Gehorsam kontrolliert in unmittelbarer Nähe geführt.
d

- Auf Friedhöfen
- In Badeanstalten
- Auf Pausenplätzen von Schulen
- Auf Spiel- und Sportfeldern
- Bei Grossveranstaltungen wie Konzerten, Dorffesten, Sportveranstaltungen oder Jahrmärkten
wird der Hund nicht mitgeführt.