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Neues Hundegesetz in Kraft

Seit 1. Juni 2025 ist das neue Hundegesetz in Kraft. Es gibt neu Theoriekurse für Ersthundehaltende und Personen, die seit mehr als zehn Jahren keinen Hund mehr gehalten haben. Ausserdem müssen nun alle Hunde eine praktische Ausbildung absolvieren – egal ob sie gross oder klein sind.

 

Die theoretische Ausbildung vermittelt Grundwissen in folgenden Bereichen:
a. rechtliche Vorgaben für die Hundehaltung,
b. Bedürfnisse, Sozialverhalten und Lernweise eines Hundes,
c. Einsatz von Hilfsmitteln der Hundehaltung und Hundeerziehung,
d. zeitlicher und finanzieller Aufwand der Hundehaltung.

Die praktische Hundeausbildung bezweckt:
a. Förderung der Bindung und Beziehung des Hundes zur Hundehalterin oder zum Hundehalter,
b. Erkennen und Verstehen der Körpersprache des Hundes,
c. Befähigung der Hundehalterin oder des Hundehalters zur Grunderziehung des Hundes,
d. tiergerechtes und sicheres Führen des Hundes auch in anspruchsvollen Alltagssituationen,
e. Vermittlung der Methoden zur Maulkorbgewöhnung.

Die obligatorischen Hundekurse dürfen nur von Hundeausbildenden angeboten werden, die eine Bewilligung des Veterinäramts haben. Um neu eine Bewilligung zu bekommen, müssen eine theoretische und eine praktsiche Prüfung abgelegt werden. In beiden müssen die Hundeausbildenden zeigen, dass sie die Lernziele und Ausbildungsinhalte der Hundekurse auf hohem Niveau vermitteln können.